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D-Mühlacker: Durchführung eines Investorenwettbewerbs / Architektur und Baurealisierung zum Neubau einer Kultur- und Stadthalle Mühlacker mit sonstigen Nutzungen im Verhandlungsverfahren mit vorrausgehendem europaweitem Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG

Durchführung eines Investorenwettbewerbs / Architektur und Baurealisierung zum Neubau einer Kultur- und Stadthalle Mühlacker mit sonstigen Nutzungen im Verhandlungsverfahren mit vorrausgehendem europaweitem Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A Gegenstand des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens ist -einerseits die Planung und die Errichtung einer Kultur- und Stadthalle für die Stadt Mühlacker. Hierfür wird über das Wettbewerbsverfahren ein Planer i.V. mit einem Generalunternehmer gesucht. -andererseits die Planung, Errichtung und der Betrieb von frequenzerhöhenden Nutzungen privater Natur (Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie, private Dienstleistungen und andere Nutzungen). Hierfür wird über den Wettbewerb ein Investor i.V. mit einem Planer gesucht. Für beide Teilbereiche wird ein gemeinsamer Ansprechpartner gesucht. Diese beiden Teilbereiche stehen gleichrangig nebeneinander. Der Beginn der Maßnahme soll Ende 2015, Anfang 2016 erfolgen. Das Vorhaben bezieht sich auf den Standort des heutigen Mühlehofs, der nach derzeitiger Lösung im Bereich der oberirdischen Gebäudesubstanz abgebrochen wird. Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat bisher noch keinen Beschuss zum Abbruch des Mühlehofs gefasst. Für die Kultur- und Stadthalle wird im Rahmen einer Preisobergrenze ein Realisierungsvorschlag in einer Basisvariante erwartet. Diese Basisvariante setzt die Realisierung des Raumprogramms mit den Ausstattungsmerkmalen Orchestergraben, automatisierten Saalpodesten (Podeste mit technischer Ausstattung zur Niveauveränderung ohne nennenswerten Personaleinsatz) und Empore voraus. Die Basisvariante geht vom Erhalt des Tiefgaragengeschosses und des heutigen Basementgeschoss aus. Für die Ausstattung der Kultur- und Stadthalle muss gegebenenfalls in die Basementdecke und in die Decke des Garagengeschosses eingegriffen werden. Sollte ein solcher Eingriff auch notwendig sein, um die Forderung nach einem barrierefreien und schwellenfreien Zugang zu erfüllen, wird ein solcher Eingriff nicht ausgeschlossen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird. Sollten die Ausstattungsmerkmale der Basisversion nicht innerhalb der Preisobergrenze realisierbar sein, werden von Seiten der Stadt Mühlacker kostenmäßig vom Teilnehmer zu beziffernde Abstriche (außer Tageslicht, Barrierefreiheit, Saalpodeste) in Bezug auf die Ausstattung in Erwägung gezogen. Insoweit sind Nebenangebote erwünscht und möglicherweise auch notwendig. Nebenangebote im Sinne einer ausschließlichen Nutzung des Mühlehofareals als Einzelhandels- und z.B. Dienstleistungs-, gegebenenfalls Wohnstandort sind zulässig. Solche Nebenangebote sind jedoch nicht durch Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Stadt Mühlacker abgedeckt. Für die Realisierung der neuen Kultur- und Stadthalle wird das Mühlehofareal nicht vollständig erforderlich sein. Auf den Flächen, die für die öffentlichen Nutzungen der Kultur- und Stadthalle nicht benötigt werden, soll der private Nutzungsteil aus Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie und Dienstleistungen untergebracht werden. Das Gebäude des heutigen Mühlehofs und die erforderlichen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Mühlacker. Dieses Haus wurde in den Jahren 1980- 1982 als kulturelles Veranstaltungszentrum in Verbindung mit gewerblichen Flächen, insbesondere Verkaufsflächen gebaut. Es besteht aus zwei unterirdischen und drei oberirdischen Ebenen, wobei das oberste Geschoss im Wesentlichen den großen und den kleinen Veranstaltungs-Saal beinhaltet. Nachdem die Teilnahme des Präqualifikations-Verfahrens durchlaufen wurde, steht folgende Aufgabenstellung an, welche im Zuge der Ausschreibung noch konkretisiert wird: Geplant ist ein Nutzungsmix aus kulturellen bzw. sonstigen veranstaltungsbezogenen Nutzungen (Tagungen, Vereinsveranstaltungen) und einer Verstärkung des Einzelhandelsangebots mit ergänzenden Nutzungen aus insbesondere Gastronomie und Hotellerie. Die neue Kulturhalle hat eine Gesamtplatzkapazität in Stuhlreihen von ca. 560 Plätzen, erweiterbar um weitere ca. 260 Plätze in einem kleinen Saal und darüber hinaus erweiterbar um eine Empore mit weiteren ca. 240 Plätzen: Maximal ca. 1.060 Plätze bei Reihenbestuhlung. Die Säle haben Tageslicht. Dies ergibt eine Bruttogeschossfläche von ca. 2000 m² (ohne die weiter zu nutzenden Flächen im Basement des ehem. Mühlehofs) bzw. eine Planung mit einem Bruttorauminhalt von rd. 18.000 m³ (bei einer mittleren Raumhöhe von ca. 9 m). Die Kostenobergrenze für den Bau der Kultur- und Stadthalle inklusive Abbruch des heutigen Mühlehofes beträgt 13,5 Mio. EUR brutto. Dabei ist der Grundstückserlös für den Grundstücksanteil für den Handel und die DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 5 / 20 sonstigen nicht- öffentlichen Nutzungsbereiche(Hotel, Gastronomie, Dienstleistungen, evtl. Wohnen) von den Gesamtkosten abgezogen. Nach Erfüllung der Kapazitätsvoraussetzungen für die Stadt- und Kulturhalle bleiben von der aktuell durch das Gebäude „Mühlehof“ überbauten Grundfläche noch weitere ca. 2.500 m² für eine additive Nutzung durch Private (Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie, Dienstleistungen und andere Nutzungen) zur Steigerung der Frequenz im Bereich Bahnhofstraße, Konrad-Adenauer-Platz und Kelterplatz. Mit Einreichung des ersten Angebots sind unter anderem folgende Aufgaben zu bearbeiten (nach Präqualifikationsverfahren). Die Wettbewerbsteilnehmer haben Pläne in dem Maßstab 1:200 für eine neue Kultur- und Stadthalle sowie für die sonstigen nicht öffentlichen Nutzungsbereiche einzureichen. Sie müssen den Nutzernachweis einschließlich der verbindlichen Zusage der künftigen Betreiber der Handelsflächen für deren Betrieb vorlegen. Je nach Entwurf und Entscheidung des Wettbewerbsteilnehmers für die Nutzung der sonstigen Flächen z.B. Gastronomieflächen, Hotelflächen und Dienstleistungs- oder Wohnflächen sind die Bewerber angehalten Betreiber für diese Flächen zu benennen. Davon ausgenommen sind eventuell vorgesehene Wohnflächen. In jedem Fall muss der Bau dieser Flächen verbindlich zugesagt werden. Die Investoren sind gehalten, einen Finanzierungsnachweis für den gesamten nicht-öffentlichen Nutzungsbereich vorzulegen. Die Wettbewerbsteilnehmer zeigen außerdem einen Zeitplan für die Realisierung des gesamten Vorhabens auf. Für den Bereich der Kultur- und Stadthalle ist ein verbindlicher Angebotspreis als Generalunternehmer im Auftrag der Stadt Mühlacker für die Realisierung dieser Planungs- und Bauaufgabe anzugeben. Außerdem ist ein Preisangebot für das gesamte durch Abbruch hergerichtete Grundstück abzugeben. Der Abriss des heutigen Mühlehofes erfolgt vor Baubeginn in einem selbstständigen Verfahren durch die Stadt Mühlacker. Für die Realisierung des privaten Nutzungsbereichs Handel gibt der Investor eine verbindliche Bau- und Betriebszusage ab. Für die anderen Bereiche z.B. Gastronomie, Hotel und Dienstleistungen und/oder Wohnen ist eine Bauverpflichtung einzugehen. Nutzerzusagen sind entwurfsabhängig aber dringend erwünscht. Diese Zusage hängt selbstverständlich von der Realisierung des öffentlichen Teils der Kultur- und Stadthalle ab. CPV: 71000000, 45000000, 66100000.
Originaltext

Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Mühlacker
Kelterplatz 7
Zu Händen von: Herrn Frank Schneider
75417 Mühlacker
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 704187610
E-Mail: stadt@muehlacker.de
Fax: +49 7041876321
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
http://www.muehlacker.de/stadt
Adresse des Beschafferprofils: https://pkmserver.de/muehlehof
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://pkmserver.de/muehlehof
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
https://pkmserver.de/muehlehof
Weitere Auskünfte erteilen: Drees & Sommer GmbH
Obere Waldplätze 13
Zu Händen von: Herrn Andreas Grüll
70569 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7111317271
E-Mail: andreas.gruell@dreso.com
Fax: +49 711131740272
Internet-Adresse: http://www.dreso.com/
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Drees & Sommer GmbH
Obere Waldplätze 13
Zu Händen von: Herrn Andreas Grüll
70569 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7111317271
E-Mail: andreas.gruell@dreso.com
Fax: +49 711131740272
Internet-Adresse: https://pkmserver.de/muehlehof
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Drees & Sommer GmbH
Obere Waldplätze 13
Zu Händen von: Herrn Andreas Grüll
70569 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7111317271
E-Mail: andreas.gruell@dreso.com
Fax: +49 711131740272
Internet-Adresse: http://www.dreso.com

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Durchführung eines Investorenwettbewerbs / Architektur und Baurealisierung
zum Neubau einer Kultur- und Stadthalle Mühlacker mit sonstigen Nutzungen
im Verhandlungsverfahren mit vorrausgehendem europaweitem
Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den
vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Konrad-Adenauer-Platz in 75417 Mühlacker
NUTS-Code DE12B
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens ist
-einerseits die Planung und die Errichtung einer Kultur- und Stadthalle
für die Stadt Mühlacker. Hierfür wird über
das Wettbewerbsverfahren ein Planer i.V. mit einem Generalunternehmer
gesucht.
-andererseits die Planung, Errichtung und der Betrieb von
frequenzerhöhenden Nutzungen privater Natur
(Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie, private Dienstleistungen und
andere Nutzungen). Hierfür wird über
den Wettbewerb ein Investor i.V. mit einem Planer gesucht.
Für beide Teilbereiche wird ein gemeinsamer Ansprechpartner gesucht. Diese
beiden Teilbereiche stehen
gleichrangig nebeneinander.
Der Beginn der Maßnahme soll Ende 2015, Anfang 2016 erfolgen.
Das Vorhaben bezieht sich auf den Standort des heutigen Mühlehofs, der
nach derzeitiger Lösung im Bereich
der oberirdischen Gebäudesubstanz abgebrochen wird. Der Gemeinderat der
Stadt Mühlacker hat bisher noch
keinen Beschuss zum Abbruch des Mühlehofs gefasst.
Für die Kultur- und Stadthalle wird im Rahmen einer Preisobergrenze ein
Realisierungsvorschlag in
einer Basisvariante erwartet. Diese Basisvariante setzt die Realisierung
des Raumprogramms mit den
Ausstattungsmerkmalen Orchestergraben, automatisierten Saalpodesten
(Podeste mit technischer Ausstattung
zur Niveauveränderung ohne nennenswerten Personaleinsatz) und Empore
voraus.
Die Basisvariante geht vom Erhalt des Tiefgaragengeschosses und des
heutigen Basementgeschoss
aus. Für die Ausstattung der Kultur- und Stadthalle muss gegebenenfalls in
die Basementdecke und in die
Decke des Garagengeschosses eingegriffen werden. Sollte ein solcher
Eingriff auch notwendig sein, um die
Forderung nach einem barrierefreien und schwellenfreien Zugang zu
erfüllen, wird ein solcher Eingriff nicht
ausgeschlossen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird.
Sollten die Ausstattungsmerkmale der Basisversion nicht innerhalb der
Preisobergrenze realisierbar sein,
werden von Seiten der Stadt Mühlacker kostenmäßig vom Teilnehmer zu
beziffernde Abstriche (außer
Tageslicht, Barrierefreiheit, Saalpodeste) in Bezug auf die Ausstattung in
Erwägung gezogen. Insoweit sind
Nebenangebote erwünscht und möglicherweise auch notwendig.
Nebenangebote im Sinne einer ausschließlichen Nutzung des Mühlehofareals
als Einzelhandels- und z.B.
Dienstleistungs-, gegebenenfalls Wohnstandort sind zulässig. Solche
Nebenangebote sind jedoch nicht durch
Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Stadt Mühlacker abgedeckt.
Für die Realisierung der neuen Kultur- und Stadthalle wird das
Mühlehofareal nicht vollständig erforderlich sein.
Auf den Flächen, die für die öffentlichen Nutzungen der Kultur- und
Stadthalle nicht benötigt werden, soll der
private Nutzungsteil aus Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie und
Dienstleistungen untergebracht werden.
Das Gebäude des heutigen Mühlehofs und die erforderlichen Grundstücke
befinden sich im Eigentum der Stadt
Mühlacker. Dieses Haus wurde in den Jahren 1980- 1982 als kulturelles
Veranstaltungszentrum in Verbindung
mit gewerblichen Flächen, insbesondere Verkaufsflächen gebaut. Es besteht
aus zwei unterirdischen und
drei oberirdischen Ebenen, wobei das oberste Geschoss im Wesentlichen den
großen und den kleinen
Veranstaltungs-Saal beinhaltet.
Nachdem die Teilnahme des Präqualifikations-Verfahrens durchlaufen wurde,
steht folgende Aufgabenstellung
an, welche im Zuge der Ausschreibung noch konkretisiert wird:
Geplant ist ein Nutzungsmix aus kulturellen bzw. sonstigen
veranstaltungsbezogenen Nutzungen (Tagungen,
Vereinsveranstaltungen) und einer Verstärkung des Einzelhandelsangebots
mit ergänzenden Nutzungen aus
insbesondere Gastronomie und Hotellerie.
Die neue Kulturhalle hat eine Gesamtplatzkapazität in Stuhlreihen von ca.
560 Plätzen, erweiterbar um
weitere ca. 260 Plätze in einem kleinen Saal und darüber hinaus
erweiterbar um eine Empore mit weiteren
ca. 240 Plätzen: Maximal ca. 1.060 Plätze bei Reihenbestuhlung. Die Säle
haben Tageslicht. Dies ergibt
eine Bruttogeschossfläche von ca. 2000 m² (ohne die weiter zu nutzenden
Flächen im Basement des ehem.
Mühlehofs) bzw. eine Planung mit einem Bruttorauminhalt von rd. 18.000 m³
(bei einer mittleren Raumhöhe von
ca. 9 m).
Die Kostenobergrenze für den Bau der Kultur- und Stadthalle inklusive
Abbruch des heutigen Mühlehofes
beträgt 13,5 Mio. EUR brutto. Dabei ist der Grundstückserlös für den
Grundstücksanteil für den Handel und die
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 5 / 20
sonstigen nicht- öffentlichen Nutzungsbereiche(Hotel, Gastronomie,
Dienstleistungen, evtl. Wohnen) von den
Gesamtkosten abgezogen.
Nach Erfüllung der Kapazitätsvoraussetzungen für die Stadt- und
Kulturhalle bleiben von der aktuell durch
das Gebäude „Mühlehof“ überbauten Grundfläche noch weitere ca. 2.500 m²
für eine additive Nutzung durch
Private (Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie, Dienstleistungen und
andere Nutzungen) zur Steigerung der
Frequenz im Bereich Bahnhofstraße, Konrad-Adenauer-Platz und Kelterplatz.
Mit Einreichung des ersten Angebots sind unter anderem folgende Aufgaben
zu bearbeiten (nach
Präqualifikationsverfahren).
Die Wettbewerbsteilnehmer haben Pläne in dem Maßstab 1:200 für eine neue
Kultur- und Stadthalle sowie
für die sonstigen nicht öffentlichen Nutzungsbereiche einzureichen. Sie
müssen den Nutzernachweis
einschließlich der verbindlichen Zusage der künftigen Betreiber der
Handelsflächen für deren Betrieb vorlegen.
Je nach Entwurf und Entscheidung des Wettbewerbsteilnehmers für die
Nutzung der sonstigen Flächen z.B.
Gastronomieflächen, Hotelflächen und Dienstleistungs- oder Wohnflächen
sind die Bewerber angehalten
Betreiber für diese Flächen zu benennen. Davon ausgenommen sind eventuell
vorgesehene Wohnflächen.
In jedem Fall muss der Bau dieser Flächen verbindlich zugesagt werden. Die
Investoren sind gehalten, einen
Finanzierungsnachweis für den gesamten nicht-öffentlichen Nutzungsbereich
vorzulegen.
Die Wettbewerbsteilnehmer zeigen außerdem einen Zeitplan für die
Realisierung des gesamten Vorhabens auf.
Für den Bereich der Kultur- und Stadthalle ist ein verbindlicher
Angebotspreis als Generalunternehmer im
Auftrag der Stadt Mühlacker für die Realisierung dieser Planungs- und
Bauaufgabe anzugeben. Außerdem
ist ein Preisangebot für das gesamte durch Abbruch hergerichtete
Grundstück abzugeben. Der Abriss des
heutigen Mühlehofes erfolgt vor Baubeginn in einem selbstständigen
Verfahren durch die Stadt Mühlacker.
Für die Realisierung des privaten Nutzungsbereichs Handel gibt der
Investor eine verbindliche Bau- und
Betriebszusage ab. Für die anderen Bereiche z.B. Gastronomie, Hotel und
Dienstleistungen und/oder Wohnen
ist eine Bauverpflichtung einzugehen. Nutzerzusagen sind entwurfsabhängig
aber dringend erwünscht. Diese
Zusage hängt selbstverständlich von der Realisierung des öffentlichen
Teils der Kultur- und Stadthalle ab.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000, 45000000, 66100000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe II.1.5.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Basisvariante geht vom Erhalt des
Tiefgaragengeschosses und des heutigen Basementgeschoss aus.
Für die Ausstattung der Kultur- und Stadthalle muss gegebenenfalls in die
Basementdecke und in die
Decke des Garagengeschosses eingegriffen werden. Sollte ein solcher
Eingriff auch notwendig sein, um die
Forderung nach einem barrierefreien und schwellenfreien Zugang zu
erfüllen, wird ein solcher Eingriff nicht
ausgeschlossen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird.
Sollten die Ausstattungsmerkmale der Basisversion nicht innerhalb der
Preisobergrenze realisierbar sein,
werden von Seiten der Stadt Mühlacker kostenmäßig vom Teilnehmer zu
beziffernde Abstriche (außer
Tageslicht, Barrierefreiheit, Saalpodeste) in Bezug auf die Ausstattung in
Erwägung gezogen. Insoweit sind
Nebenangebote erwünscht und möglicherweise auch notwendig.
Nebenangebote im Sinne einer ausschließlichen Nutzung des Mühlehofareals
als Einzelhandels-,
Dienstleistungs- und gegebenenfalls Wohnstandort sind zulässig. Solche
Nebenangebote sind jedoch nicht
durch Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Stadt Mühlacker abgedeckt.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 32 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
1.)Bürgschaft zur Vertragserfüllung während der Bauphase in Höhe von 5 %
der Investitionskosten; bei
beabsichtigter Auftragsausführung durch eine Projektgesellschaft ggf.
weiche Patronatserklärung; oder andere
geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe III.1.2). Näheres
siehe Vergabeunterlagen.
2.)Sicherheiten für Mängelansprüche (3% der Abrechnungssumme)
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
VOB 2012; Eurostat-konform
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Erforderliche Rechtsform bei Auftragsvergabe: Arbeitsgemeinschaft in Form
einer BGB-Gesellschaft oder einer
nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch
haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter. Einsatz einer Projektgesellschaft in Rechtsform der GmbH o.ä.
zum Zwecke der Auftragsausführung
bei ähnlichem Risikoprofil (aus Sicht des Auftraggebers) zulässig. Die
nachträgliche Bildung von Bewerber-/
Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Es ist ein Organigramm in Folge
des Teilnahmeantrags beizufügen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gem.
III.2.1 bis III.2.3 sind innerhalb der Teilnahmefrist vorzulegen.
(Nachforderungen werden vorbehalten) Die Nichtvorlage kann zum Ausschluss
von Verfahren führen. Für die
mit [*] gekennzeichneten Erklärungen stellt der Auftraggeber Vordrucke zur
Verfügung, welche im virtuellen
Datenraum zur Verfügung gestellt werden. Die Vorlage von Kopien ist
zulässig. Ausländische Bewerber
haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht
gleichwertige Bescheinigungen
nach den Vorschriften ihres Herkunftlandes vorzulegen. Der Bewerber hat
mit dem Teilnahmeantrag seine
Eignung für jeden Hauptleistungsbereich gem. II.1.5. entsprechend III.2.1
bis III.2.3 geeignet nachzuweisen.
Die Erklärungen sind als Eigenerklärung abzugeben[*]. Die
Bewerbergemeinschaft hat zusätzlich eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle
Mitglieder aufgeführt sind und eine
Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren
rechtsverbindlich vertritt [*].
Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern
erbracht werden sollen. Die geforderten
Erklärungen und Nachweise nach III.2.1 bis III.2.3 sind -soweit
einschlägig- von jedem Mitglied der
Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach III.2.2 und III.2.3
bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Sind etwaige Nachunternehmerleistungen geplant, so sind diese aufzuführen
und die jeweilige Teilleistung nach
Art und Umfang zu benennen[*]. Sofern bei den Leistungen „Investor“,
„Objektplanung“, „Planung TGA" oder
„Baudurchführung" Nachunternehmer eingesetzt werden, und ein
Nachunternehmer hinsichtlich der Leistungen „Investor“, "Objektplanung",
"Planung TGA" oder "Bau" mehr als 50% der jeweiligen Leistung anstelle des
Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erbingen soll, ist des/der Nachunternehmer
bereits im Teilnahmeantrag
zu benennen. Außerdem ist eine Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer
nach ihrer personellen und
technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung abzugeben[*]. Für
diese Nachunternehmer sind
weiterhin die unter III.2.1 bis III.2.3 geforderten Nachweise und
Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig
und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung.
HINWEIS: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bewerber, als Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft
oder als Nachunternehmer sind ausgeschlossen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise (siehe auch Formblätter):
-Nachweis über Eintrag in das Berufsregister am Sitz des Bewerbers
(aktueller Handelsregisterauszug)
-Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - sofern
einschlägig -
-Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbare
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist [*]
-Erklärung, dass sich das Unernehmen des Bewerbers nicht in Liquidation
befindet [*]
-Erklärung, dass der Bewerber keine sonstigen schweren Verfehlungen
begangen hat, die seine Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellen [*]
-Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung
fälliger Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt [*]
-Erklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
unzutreffenden Angaben in Bezug
auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat
[*]
-Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen
(Beteiligungsverhältnisse,
Konzernstrukturen o.ä.) [*]
-Erklärung über Abschluss einer Berufshaftpflicht im Falle der
Beauftragung für Personenschäden und
Sachschäden [*]
HINWEIS: Bei fälschlichen Angaben behält sich der Auftraggeber den
Ausschluss der Bewerbergemeinschaft
vor.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1.) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.[*]
2.) Vorlage von Bilanzen und Bilanzauszügen der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3.) Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft
über die wirtschaftliche Situation und /oder das
Zahlungsverhalten. Die Kopie darf nicht älter als 6
Monate sein, sofern im Nachweis hinsichtlich Form und
Geltungsdauer nichts anderes geregelt ist.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1.) Aufstellung der in den letzten 12 abgeschlossenen
Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar oder ihr ähnlich
sind.(siehe auch IV.1.2. und Mindeststandards)[*]
Anzugeben ist die Projektbezeichnung, der Bauherr /
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, ein Referenzschreiben
( falls vorhanden), die Größe des
Vorhabens in BGF und BRI.
Alle außer der Investor müssen zusätzlich folgende
Angaben zur Referenz erbringen:
-Die Art der selbst erbrachten Leistung im Projekt und
deren Anteil am Gesamtprojekt, das Auftragsvolumen
und der Zeitraum der Erbringung.
Es ist eine geeignete Referenzdarstellungen auf je
einer A3-Seiten Querformat ungebunden bei, welche
eine qualitative Bewertung der Referenz erlaubt
beizulegen.
Referenzschreiben bilden kein Mindestkriterium,
werden jedoch positiv in die Wertung einfließen, falls
Referenz vergleichbar.
2.) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (sowie nachrichtlich
für das Jahr 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.[*]
3.) Der Objekt- und Fachplaner haben Angaben
zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die
Gesamtleistung des Projektes vorgesehenen Personals
zu machen. [*]
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
HINWEIS: Die Nicht-Einhaltung der Mindeststandards
führt zum Ausschluss.
Für alle gilt:
1.) Die Formblätter sind von allen Bietern zu
verwenden!
2.) Die Unterschrift der Eigenerklärung durch einen
Vertretungsberechtigen ist zwingend vorgeschrieben.
3.) Die Unterschrift der Erklärung der
Bewerbergemeinschaft durch einen
Vertretungsberechtigten ist zwingend vorgeschrieben.
Für alle folgenden Angaben gilt:
Fertigstellung in den letzten 12 Jahren (01.01.2000).
----------------------------------------------------------------------------
Für den Bereich Objektplanung muss mindestens:
-1 Referenz (maximale Wertung 3 Referenzen) für
die Planung im Bereich Kulturzentrum / Stadthalle /
Veranstaltungsbau (Neubau/Hochbau) (Projektvolumen
mindestens 5.000.000 Euro netto -KG 300-500), [*]
-mindestens ein weiteres Referenzprojekt (maximale
Wertung von 2 Referenzen) mit Planungsleistungen
im Bereich Einzelhandel /Gastronomie / Hotel /
Dienstleistungen (Projektvolumen mindestens
3.000.000 Euro netto -KG300-500) [*]und
-mindesten ein Referenzobjekt (maximale Wertung
von 2 Referenzen) mit Planungsleistungen im Bereich
Neubau / Hochbau mit Nachweis der nachhaltigen
und / oder lebenszyklusübergreifenden Planung (ohne
bestimmtes Projektvolumen) erbracht werden,[*]
-wobei in allen Fällen Leistungsphasen 2 bis 8 nach
HOAI erbracht sein sollen.
-Außerdem ist die Qualifikation des zur
Leistungserbringung vorgesehenen Personals
vorzuweisen (Zeugnisse, Lebenslauf, persönliche
Referenzprojekte, Zusatzqualifikationen).
-Die Unterschrift der Eignungserklärung durch
einen Vertretungsberechtigten sowie Unterschrift
der Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist
Vorraussetzung.[*]
---------------------------------------------------------------------------------
Für den Bereich TGA-Planung muss mindestens:
-ein Referenzobjekt (maximale Wertung von 2
Referenzen) für die Planung im Bereich Kulturzentrum /
Stadthalle / Veranstaltungsbau (Neubau/Hochbau)
(Projektvolumen mindestens 2.000.000 Euro -KG 400)
[*],
-mindestens ein weiteres Referenzprojekt (maximale
Wertung von 2 Referenzen) Planung im Bereich
Einzelhandel / Gastronomie / Hotel / Dienstleistungen
(Projektvolumen mindestens 1.000.000 Euro -KG 400)
[*]
und
-mindestens ein weiteres Referenzprojekt (maximale
Wertung von 2 Referenzen) im Bereich der
Planung eines energieeffizienten Gebäudes oder
Technikkonzepts mit geringem Primärenergiebedarf
(ohne bestimmtes Projektvolumen)[*], erbracht werden.
-Bei dem Referenzobjekten müssen mindestens die
Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht sein.
-Außerdem ist die Qualifikation des zur
Leistungserbringung vorgesehenen Personals vorzuweisen (Zeugnisse,
Lebenslauf, persönliche
Referenzprojekte,Zusatzqualifikationen).
-Die Unterschrift der Eignungserklärung durch
einen Vertretungsberechtigten sowie Unterschrift
der Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist
Vorraussetzung.[*]
---------------------------------------------------------------------------------------
Für den Bereich Baudurchführung muss:
-mindestens eine Referenz (maximale Wertung
von 3 Referenzen) im Bereich Hochbau / Neubau
(Projektvolumen mindestens 8.000.000 Euro(KG
200-700)), [*]
-mindestens ein weiteres Referenzprojekt (maximale
Wertung von 3 Referenzen) im Bereich Kulturzentrum /
Veranstaltungshalle / Stadthalle (Projektvolumen
mindestens 8.000.000 Euro -KG200-700)[*] und
-mindestens ein weiteres Referentprojekt (maximale
Wertung von 2 Referenzen) im Bereich Bauausführung
eines energieeffizienten Gebäudes (ohne bestimmtes
Projektvolumen)[*], zu erbringen.
-Die Unterschrift der Eignungserklärung durch
einen Vertretungsberechtigten sowie Unterschrift
der Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist
Vorraussetzung.[*]
----------------------------------------------------------------
Für den Bereich Investor muss mindestens:
-ein Referenzprojekt (maximale Wertung von
5 Projekten) im Bereich Einzelhandel / Hotel /
Gastronomie / Dienstleistungen (Neubau/Hochbau)
(Projektvolumen mindestens 7.000.000 Euro -
KG200-700)[*] und
-mindestens eine Referenz (maximale Wertung von
2 Referenzprojekten) über Entwicklung Neubau /
Hochbau mit Nachweis der nachhaltigen und /oder
lebenszyklusübergreifenden Planung (Projektvolumen
mindestens 6.000.000 Euro -KG200-700)[*], erbringen.
-Die Unterschrift der Eignungserklärung durch
einen Vertretungsberechtigten sowie Unterschrift
der Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist
Vorraussetzung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 2: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.2.1. bis
III.2.3. vorzulegendenNachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen
gemäß III.2.2 und III.2.3. Insbesondere wirddie Vergleichbarkeit der
Referezen gewertet. Das Fehlen von geforderten Unterlagen, Erklärungenund
Nachweisen kann zum Ausschluss führen. Für die Nachforderung fehlender
Erklärungen undNachweise gilt § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 (6
Kalendertage). Im Folgenden wird die grundsätzlicheEignung des Bewerbers
anhand der geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise geprüft.
Istdie Eignung nicht gegeben, führt dies zum Ausschluss. Ergibt die
Prüfung, dass mehr als 2 Bewerberdie Anforderungen erfüllen, erfolgt die
Auswahl nach folgenden Kriterien: Die Angaben zu denTeilleistungsbereichen
Investor, Objektplanung, TGA-Planung und Baudurchführung werden
getrenntbewertet und unterschiedlich gewichtet:
------------------------------------------------------------------------------------Bereich
Investor: Gesamtgewichtung 30%- wobei 70 Pkt. derReferenz für Einzelhandel
etc. und 30 Pkt. der Referenz im Bereich Entwicklung für nachhaltige und /
oderlebenszyklusübergreifende Planung einfließt.
------------------------------------------------------------------------------------Bereich
Objektplanung: Gesamtgewichtung 25 % — Referenzen des Bewerbers im Bereich
Kulturzentrumetc. werden mit 50 Pkt., im Bereich Einzelhandel etc. mit 30
Pkt., im Bereich Nachhaltigkeit etc. mit 10Pkt. gewichtet und — Angaben
zur Qualifikation des Teams werden insgesamt mit 10Pkt.
gewichtet.-------------------------------------------------------------------------------Bereich
TGA-Planung: Gesamtgewichtung: 15% — Referenzen des Bewerbers im Bereich
TGA-Planung werden mit 50 Pkt. Im Bereich Kulturzentrumetc., im Bereich
Einzelhandel etc. mit 20 Pkt. und im Bereich Nachhaltigkeit etc. mit 20
Pkt. gewichtetund — Angaben zur Qualifikation des vorgesehenen Personals
werden insgesamt mit 10 Pkt.
gewichtet.-------------------------------------------------------------------------------Bereich
Baudurchführung:Gesamtgewichtung: 30 % — Referenzen des Bewerbers im
Bereich Neubau/Hochbau werden mit 40 Pkt.,im Bereich Kulturzentrum etc.
mit 40 Pkt. und im Bereich energieeffizientes Gebäude mit 20 Pkt.
gewichtet.----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die mind. 2 Bewerber bzw.Bewerbergemeinschaften mit der besten Bewerbung
werden zum Verhandlungsverfahrenzugelassen. Nähereszu den geforderten
Referenzen siehe III.2.3.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja

IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
40-331.10
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
31.5.2013 - 15:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
31.5.2013 - 15:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
11.11.2013
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung
enthaltenen Anforderungen zu
erstellen und einzureichen. Für die unter III.2.1. bis III.2.3. mit [*]
gekennzeichneten Erklärungen, Nachweise
und Angaben werden Vordrucke/Formblätter auf dem virtuellen Datenraum
bereitgestellt. Diese Formblätter
sind zwingend zu verwenden (Ausschlusskriterium). Bei Nichtverwendung kann
der Ausschluss derfolgen.
Etwaige Fragen in Teilnahmewettbewerb sind im Formblatt für Bieterfragen
einzutragen und gesammelt auf den
virtuellen Datenraum zuladen. [*]
Die Unterlagen und Formblätter können auf dem Bieterserver "Neubau Areal
Mühlehof" heruntergeladen
werden . Die Internetadresse lautet: https://www.pkmserver.de/muehlehof
Bitte geben Sie auf der Internetseite des Bieterservers den Freischaltcode
75417 ein, um den
Registrierungsprozess
zu beginnen und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Nach
Abschluss der Registrierung erhalten
Sie eine E-Mail mit den Anmeldedaten zur Wettbewerbsplattform. Mit den
übermittelten Zugangsdaten und
nach erfolgtem Login gelangen Sie zur Projektauswahl. Danach gelangen Sie
in das"Archiv".
Auf dem Server finden Sie die Unterlagen, die formell alle Anforderungen
der Teilnahmebedingungen nach
III.1.1,
III.1.2 und III.1.3 erfüllen.
Für den Einsatz von PKM benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B.
Internet Explorer Version 7 oder jünger) mitaktivierten
Cookies und Java-Script. Weiterhin muss das up- und downloaden von Dateien
über das https-Protokoll von der
jeweiligen Firewall gestattet sein.
Rückfragen werden ausschließlich schriftlich über die Bieterplattform per
Formblatt [*] auf dem oben genannten
Bieterserver beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
Eine rechtzeitige Beantwortung der
Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
(Ziff. IV.2.2) kann nur erfolgen, wenn die
Rückfragen bis spätestens 24.05.13 bei der genannten Kontaktstelle per
Mail eingehen. Später eingehende
Rückfragen
werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht der
Auftraggeberin noch rechtzeitig vor
Ablauf des unter Ziff. IV.2.2 genannten Termins möglich ist.
Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaften (dann Bieter
bzw.Bietergemeinschaften genannt) erhalten die Angebotsunterlagen mit
weiteren Projektinformationen,
die die Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien konkretisieren. Die
Bieter werden aufgefordert, auf dieser Grundlage ein erstes Angebot
abzugeben.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Fax: +49 7219263985
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß
§107 ff. GWB.
HINWEIS:Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des §107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB hin, wonach ein
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom
Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen
nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der
Auftraggeber weist ferner darauf
hin, dass Rügen i:S. des §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 14 Tagen nach
Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.3.2013